Anforderungen

- Aus- und Weiterbildung bei der Kreisfeuerwehr
Grundsätzliche Voraussetzung um einen Lehrgang in der Kreisfeuerwehrschule zu absolvieren ist natürlich die Mitgliedschaft in einer unserer zugehörigen Feuerwehren oder Jugendfeuerwehren.
Weiterhin sind die Aus- und Fortbildungen der Kreisfeuerwehrschule modular aufgebaut. Das heißt, meist benötigen Sie für den Besuch eines Aus- bzw. Fortbildungslehrgangs den Abschluss eines anderen Lehrgangs. Zum Beispiel benötigen Sie für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger die vorherige Grundausbildung zum Truppmann und die Sprechfunk-Ausbildung.
Die genauen Bestimmungen dazu finden Sie in der "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren des Landeskreises Ludwigslust". Diese steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Die Ansprechpartner für die Ausbildung in der Kreisfeuerwehrschule und die einzelnen Fachbereiche finden Sie hier.
