Lehrgangsteilnahme
Die Vergabe von Lehrgangsplätzen an unsere 160 Mitgliedsfeuerwehren erfolgt über eine Kontingentzuweisung an die Amtsbereiche. Grundlage hierfür ist eine zusammengefasste Bedarfsmeldung aus den Feuerwehren an die Amtswehrführungen.
Eine Lehrgangsanmeldung erfolgt also über die Orts- und Amts- bzw. Gemeindewehrführer an die Kreisfeuerwehrschule.
Die Ausbildungszeiten an der Kreisfeuerwehrschule sind in der Regel freitags von 18.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 08.00 bis 16.00 Uhr.
Mit der Lehrgangsplatzzuweisung erhält jeder Kamerad einen Hinweis zur benötigten Dienst- und Schutzkleidung. Wir bitten um Einhaltung dieser, da nur so eine Teilnahme an allen Ausbildungseinheiten möglich ist.
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der aktuellen Feuerwehrdienstvorschrift 2. Diese finden Sie im Downloadbereich der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz. www.mv-regierung.de/feuerwehr
