Prüfungen

- Ausbildungsgelände der Kreisfeuerwehrschule
Jeder Ausbildungslehrgang der Kreisfeuerwehrschule schließt mit einer Prüfung ab. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, die Teilnahme an der Mindeststundenzahl für den jeweiligen Lehrgang (siehe Dienstvorschrift FwDV 2).
Die Prüfungen werden von einer Prüfungskommission abgenommen. Diese besteht aus:
- dem Ausbildungsleiter oder einem Mitglied der Arbeitsgruppe "Aus- und Fortbildung" des Verbandsausschusses
- dem zuständigen Fachbereichsleiter
- 2 Kreisausbildern für den Fachbereich
Die Prüfungen sind nicht öffentlich.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen/schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfungsfragen bestehen zu 80% aus Unterrichtsstoff und können zu 20% aus Aufbaulehrstoff bestehen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung ist der Abschluss die theoretische Prüfung mit mindestens der Note "ausreichend".
Das Gesamtergebnis der Prüfungen setzt sich zu 40% aus der schriftlichen/ theoretischen Note und zu 60% aus der praktischen Note zusammen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Teilnehmer in beiden Teilen mindestens ein "ausreichend" erzielt hat.
Der Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung einen enstprechenden Eintrag in den Ausbildungspass. Prüfungen nach Abschluss der Feuerwehr-Grundausbildung werden im Ausbildungsnachweis bescheinigt.
