Weiterbildung

- Weiterbildung bei der Kreisfeuerwehrschule
Für Mitglieder der zugehörigen Feuerwehren bietet die Kreisfeuerwehrschule die notwendigen Fortbildungen an. Die Regelungen für die Teilnahme an diesen Lehrgängen finden Sie in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2).
Einen Link zur Dienstvorschrift finden Sie unter "Downloads"
Grundsätzlich bietet die Kreisfeuerwehrschule nach Bedarf folgende Lehrgänge an:
- Fortbildungslehrgang für Gruppenführer
- Fortbildungslehrgang für Maschinisten für Löschfahrzeuge
- Fortbildungslehrgang für Drehleitermaschinisten
- Fortbildungslehrgang für Atemschutzgeräteträger
- Fortbildungslehrgang für Sicherheitsbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehren
- Sonderlehrgang zum Einsatz von Chemie-Vollschutzanzügen
- Sonderlehrgang "Notfalltraining" für CSA und ASG-Träger
- Sonderlehrgang THL - GW-G
- Fortbildungslehrgang für Wehrführer
Ausbildungslehrgänge finden Sie auf unseren Seiten unter der Rubrik "Ausbildung".
