Weiterbildung

Weiterbildung bei der Kreisfeuerwehrschule
Weiterbildung bei der Kreisfeuerwehrschule

Für Mitglieder der zugehörigen Feuerwehren bietet die Kreisfeuerwehrschule die notwendigen Fortbildungen an. Die Regelungen für die Teilnahme an diesen Lehrgängen finden Sie in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2).

Einen Link zur Dienstvorschrift finden Sie unter "Downloads"

Grundsätzlich bietet die Kreisfeuerwehrschule nach Bedarf folgende Lehrgänge an:

  • Fortbildungslehrgang für Gruppenführer
  • Fortbildungslehrgang für Maschinisten für Löschfahrzeuge
  • Fortbildungslehrgang für Drehleitermaschinisten
  • Fortbildungslehrgang für Atemschutzgeräteträger
  • Fortbildungslehrgang für Sicherheitsbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehren
  • Sonderlehrgang zum Einsatz von Chemie-Vollschutzanzügen
  • Sonderlehrgang "Notfalltraining" für CSA und ASG-Träger
  • Sonderlehrgang THL - GW-G
  • Fortbildungslehrgang für Wehrführer

Ausbildungslehrgänge finden Sie auf unseren Seiten unter der Rubrik "Ausbildung".